Netzentgelte - Konzessionsabgaben

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Netzentgelte

Die Entgelte für den Netzzugang zum Netzgebiet der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH wurden am 02.12.2008 durch die Regierung von Oberbayern genehmigt. Die kalenderjährigen Erlösobergrenzen nach der Verordnung über die Anreizregulierung (ARegV) wurden im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens zum 01.01.2011 angepasst.

Preisblatt 1 - Entgelt für Kunden mit Leistungsmessung mit Anwendungsbeispiel

Preisblatt 2 - Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung mit Anwendungsbeispiel

Preisblatt 3 - Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sowie Sonderleistungen

Die Preisblätter stehen nebenstehend als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Netzentgelte ab 01.01.2012

Die Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH hat auf der Grundlage der gegenwärtig vorliegenden Daten die Erlösobergrenze 2012 ermittelt und die sich ergebenden Netzentgelte errechnet.

Die Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweiligen Konzessionsabgabe sowie der Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

Konzessionsabgaben

Die Höhe der Konzessionsabgaben richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 in der Änderungsfassung vom 01.11.2006.

Lieferung an Tarifkunden

ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 0,51 ct/kWh

sonstige Tariflieferungen in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 0,22 ct/kWh

Lieferung an Sondervertragskunden: 0,03 ct/kWh, falls weniger als 5 Millionen kWh Bezug.

Unter bestimmten Bedingungen (§ 2 Abs. 4 und 5 KAV) fallen keine Konzessionsabgaben an. Der Nachweis, dass die Bedingungen erfüllt werden, ist vom Netznutzer zu erbringen.

 

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Netzentgelte ab 01.01.2011

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Netzentgelte ab 01.01.2012

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