ErsatzversorgungNach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH durchgeführt.
Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind im Internet unter www.stadtwerke-eichstaett.de, Rubrik Strom/Grundversorgung veröffentlicht.
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