RÜCKERSTATTUNG BEANTRAGEN
Nach aktuellem Urteil des Bundesfinanzhofs unterliegt das Legen eines Hauswasseranschlusses dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (anstatt 16 bzw. 19 Prozent). Die Stadtwerke Eichstätt können jetzt beim Finanzamt beantragen, zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurück zu erstatteten. Daher werden die Stadtwerke Eichstätt, obwohl rechtlich nicht dazu verpflichtet, bei allen Beitragsbescheiden zur Wasserversorgungseinrichtung – rückwirkend bis zum 12.08.2000 – eine Umsatzsteuerkorrektur vornehmen.
Was muss ich als Kunde tun, um zuviel gezahlte Umsatzsteuer rückerstattet zu bekommen?
Jeder, der seit dem 12.08.2000 einen Beitragsbescheid zur Wasserversorgung bekommen hat, kann zuviel gezahlte Umsatzsteuer erstattet bekommen, wenn:
- der Antragsteller rechtlich verbindlich versichert, der Adressat des Bescheides zu sein und
- er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist,
- die zu erwartende Gutschrift mindestens 10 Euro beträgt
Die Antragsformulare für die Umsatzsteuer-Rückerstattung liegen bei den Stadtwerken Eichstätt und im Eichstätter Rathaus für Sie auf – und stehen rechts als Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der großen Zahl der betroffenen Bescheide wird die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen.