Chlorung des Trinkwassers in Eichstätt (Stand: 30.09.2024 - 16:00 Uhr)
Abkochgebot für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eichstätt und des ZV Eichstätter Berggruppe aufgehoben mit Ausnahme der Ortschaften Sornhüll, Götzelshard, Hirnstetten, Rapperszell, Furthof und Hegelohe!
Die Chlorung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eichstätt und des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe erfolgt weiterhin.
In Absprache mit dem Landratsamt Eichstätt, Gesundheitswesen, wird ab Dienstag, 17.09.2024, die sofortige Chlorung der Wasserversorgungsanlagen veranlasst.
Das Trinkwasser wird bei der Einspeisung in das Netz gechlort. Von der Chlorung betroffen ist damit auch das Netzgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe. Die Konzentration bewegt sich innerhalb der von der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte.
Das Trinkwasser wird aufgrund der Chlorung einen eigenen, anderen Geruch aufweisen, als es die Kunden sonst von ihrem Trinkwasser gewohnt sind. Gechlortes Trinkwasser ist allerdings in keiner Weise gesundheitsschädlich. Lediglich für Aquarien ist gechlortes Wasser nicht geeignet.
Das Abkochgebot für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eichstätt und des ZV Eichstätter Berggruppe wurde am 30.09.2024 aufgehoben mit Ausnahme der Ortschaften Sornhüll, Götzelshard, Hirnstetten, Rapperszell, Furthof und Hegelohe.
Die Chlorung des Trinkwassers wird so lange aufrechterhalten, bis nachgewiesen ist, dass bei allen Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasserqualität ankommt.
Über Änderungen der erforderlichen Maßnahmen und der gegenwärtigen Situation werden Sie umgehend informiert. Bitte achten Sie hierfür auch auf Veröffentlichungen in der Lokalpresse!
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
Stadtwerke Eichstätt
08421-6005-0
FAQ - häufige Fragen
Chlor ist ein chemisches Element, das zur Gruppe der Halogene gehört. In der Natur kommt Chlor vorrangig als Chlorid vor und ist den meisten als Bestandteil von Salzen wie Natriumchlorid (Kochsalz) bekannt. Chlor wird als Desinfektionsmittel gegen bakterielle Erreger eingesetzt.
Gemäß Trinkwasserverordnung liegt der Grenzwert der Chlorkonzentration bei 0,3 Milligramm pro Liter Wasser. Zur Veranschaulichung: 1.000 Liter Wasser (entspricht dem Inhalt von etwa zehn Badewannen) dürfen lediglich einen Tropfen Chlor enthalten.
Nein. Die zur Desinfektion des Trinkwassers eingesetzten Konzentrationen sind gesundheitlich unbedenklich.
Bis Chlor über das gesamte Wasserversorgungsnetz in allen Leitungen nachweisbar ist, benötigt es etwas Zeit. Erst wenn Chlor nachweisbar und über die dann folgenden Wasserproben keine Verkeimung mehr vorliegt, kann durch das Landratsamt, Gesundheitswesen, eine Aufhebung des Abkochgebots freigegeben werden. Wir sind hierzu in engem Austausch mit dem Gesundheitswesen und informieren, sobald neue Informationen vorliegen.
Für Aquarien ist das gechlorte Wasser nicht geeignet.
Für Trinkwasser gelten sehr hohe Sicherheitsanforderungen, die im Interesse der Bevölkerung sind! Die Chlorung des Wassers dient der Desinfektion, also der Inaktivierung oder Abtötung von Keimen.
Ja. Die regelmäßige (aber bewusste) Nutzung aller Wasserhähne im Haus hilft, die Leitungen zu spülen, damit das Wasser nicht in den Leitungen steht, sondern in Bewegung ist und sich das Chlor gut verteilen kann.
Wenn die Maschine abschließend mit heißem Wasser spült, bestehen gegen die Benutzung der Spülmaschine keine Bedenken.
Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Nein, Kinder können abgekochtes bzw. gechlortes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem bzw. gechlortem Wasser erfolgen.
Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Sofern sie eine Chlorunverträglichkeit haben, sollte das Wasser vorher abgekocht werden.
Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus. Auch der Chlorgehalt des Wassers ist unbedenklich.