Gaspreisbremse 2023 - 2024
Kundeninformation nach § 4 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
Die derzeitige Energiekrise in Deutschland führt zu hohen finanziellen Belastungen von Erdgaskunden. Die Bundesregierung hat zur Abmilderung dieser Problematik und Entlastung der Bürger eine Erdgaspreisbremse beschlossen und zu deren Umsetzung das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) erlassen. Ziel ist es, die Letztverbraucher während des gesamten Jahres 2023 und ggf. auch noch bis zum 30.04.2024 mit einem staatlich finanzierten Preisdeckelungsmechanismus zu unterstützen.
Im Folgenden informieren wir unsere Kunden über die konkrete Umsetzung der Gaspreisbremse durch die Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH.
Im Einzelnen finden Sie hierzu untenstehend folgende Informationen:
A. Welche Kundengruppen sind entlastungsberechtigt - hier klicken | |
B. Wie berechnet sich die Höhe der Entlastung - hier klicken | |
C. Rückwirkende Erstreckung der Entlastung auf die Monate Januar und/oder Februar 2023 gemäß § 5 Abs. 1 EWPBG - hier klicken | |
D. Hinweis zur Entlastung von Großkunden und eingetragenen Krankenhäusern gemäß § 6 EWPBG - hier klicken | |
E. Hinweis zur Entlastung von Mietern - hier klicken | |
F. Wichtiger Hinweis zur Verbrauchsreduzierung - hier klicken |