Abwassergebühren
Die Gebühren sind in den Satzungen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Landershofen, Marienstein/Rebdorf, Blumenberg einschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 1025/7 der Gemarkung Schernfeld sowie für die Stadtteile Wasserzell, Wintershof und Buchenhüll geregelt.
Die Entwässerungssatzung (EWS) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) stehen unten als PDF-Dateien zur Verfügung. Auf Wunsch können die Satzungen auch bei den Stadtwerken angefordert werden. Bei Fragen zu den Satzungsregelungen beraten wir Sie gerne persönlich.
Grundgebühr ab 01.01.2022
Die Grundgebühr beträgt entsprechend dem verwendeten Wasserzähler
| Nenndurchfluss (Qn) | Dauerdurchfluss (Q3) | |
|---|---|---|
| bis 2,5 m³/h | bis 4,0 m³/h | 35,00 Euro/Jahr | 
| bis 6,0 m³/h | bis 10,0 m³/h | 40,00 Euro/Jahr | 
| bis 10,0 m³/h | bis 16,0 m³/h | 50,00 Euro/Jahr | 
| über 10,0 m³/h | über 16,0 m³/h | 70,00 Euro/Jahr | 
Abwassergebühren bis 31.12.2025
| Schmutzwassergebühr | 2,23 Euro/m³ | 
| Niederschlagswassergebühr pro m² abflusswirksamer Fläche | 0,41 Euro/m² | 
Abwassergebühren ab 01.01.2026
| Schmutzwassergebühr | 3,00 Euro/m³ | 
| Niederschlagswassergebühr pro m² abflusswirksamer Fläche | 0,44 Euro/m² | 
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