Wassergebühren
Gebühren der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell
Die Gebühren sind in der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell geregelt. Den Satzungstext finden Sie unten als Download. Auf Wunsch kann die Satzung auch bei den Stadtwerken angefordert werden. Bei Fragen zu den Satzungsregelungen beraten wir Sie auch gerne persönlich.
Grundgebühr ab 01.01.2019
Die Grundgebühr beträgt entsprechend dem verwendeten Wasserzähler
Grundgebühr monatlich bei Wasserzählern mit Standrohr
Nenndurchfluss (Qn) | Dauerdurchfluss (Q3) | netto/Jahr | brutto/Jahr |
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bis 5 m³/h | bis 8 m³/h | 30,00 Euro | 32,10 Euro |
bis 20 m³/h | bis 32 m³/h | 42,00 Euro | 44,94 Euro |
über 20 m³/h | über 32 m³/h | 60,00 Euro | 64,20 Euro |
netto | brutto | ||
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24,00 Euro | 25,68 Euro |
Verbrauchsgebühr ab 01.01.2019
Stadt Eichstätt, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell
netto | brutto | ||
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1,33 Euro / m³ | 1,42 Euro / m³ |
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