Abwassergebühren

Die Gebühren sind in den Satzungen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Landershofen, Marienstein/Rebdorf, Blumenberg einschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 1025/7 der Gemarkung Schernfeld sowie für die Stadtteile Wasserzell, Wintershof und Buchenhüll geregelt. 

Die Entwässerungssatzung (EWS) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) stehen unten als PDF-Dateien zur Verfügung. Auf Wunsch können die Satzungen auch bei den Stadtwerken angefordert werden. Bei Fragen zu den Satzungsregelungen beraten wir Sie gerne persönlich.

Grundgebühr ab 01.01.2022

Die Grundgebühr beträgt entsprechend dem verwendeten Wasserzähler

Nenndurchfluss (Qn)Dauerdurchfluss (Q3) 
bis 2,5 m³/h bis 4,0 m³/h 35,00 Euro/Jahr
bis 6,0 m³/h bis 10,0 m³/h 40,00 Euro/Jahr
bis 10,0 m³/h bis 16,0 m³/h 50,00 Euro/Jahr
über 10,0 m³/h über 16,0 m³/h 70,00 Euro/Jahr

Abwassergebühren ab 01.01.2022

Schmutzwassergebühr 
pro m³
2,23 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr 
pro m² abflusswirksamer Fläche
0,41 Euro/m²

Kontakt

Beitrags- und Gebührenfragen

Marcel Leib
Tel.: 08421/6005-28
Roland Koch
Tel.: 08421/6005-29