Eichstätt watergreen

Das Ökostromangebot der Stadtwerke Eichstätt

Eichstätt Watergreen überzeugt mit vielen Vorteilen

  • Grüner Strom aus Wasserkraft
  • Aktiver Beitrag zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und zum Zubau regenerativer Erzeugungsanlagen über das CO2-Minderungsprogramm der STADTWERKE EICHSTÄTT
  • 100% zertifizierter Ökostrom als Beitrag zum Klimaschutz

Eichstätt watergreen ist gegenüber dem Sondertarif PRIVAT mit einem Aufpreis von 1,00 Cent je Kilowattstunde verbunden. Der Aufpreis wird im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms der Stadtwerke in vollem Umfang für Fördermaßnahmen ausgeschüttet. Einzelheiten zum Ökostromangebot Eichstätt watergreen sind dem untenstehend als Download bereit gestellten Flyer zu entnehmen.

Erhöhung des Grund- und Arbeitspreises für den Sondertarif watergreen ab 01.01.2023

Die Energiemärkte in Deutschland befinden sich seit längerem in einer einzigartigen Krisensituation. Dies führt auch auf dem Großhandelsmarkt für Strom zu enormen, bislang nicht gekannten Preissteigerungen.

Trotz eines vorausschauenden Stromeinkaufs können wir diese Preisentwicklung leider nicht auffangen. Aufgrund des deutlichen Anstiegs unserer Strombezugskosten, der Erhöhung der Netzentgelte sowie der über den Strompreis zu finanzierenden gesetzlichen Abgaben und Umlagen sind wir gezwungen, den Grund- und Arbeitspreis unseres Strom-Sondertarifs watergreen ab 01.01.2023 zu erhöhen.

Neben einer Erhöhung des Grundpreises um 0,50 €/Monat netto bzw. 0,60 €/Monat brutto müssen wir ab 01.01.2023 eine Erhöhung des Arbeitspreises um 20,43 ct/kWh netto bzw. 24,31 ct/kWh brutto umsetzen.

Strompreisbremse

Die Bundesregierung plant, Stromkunden aufgrund der Inflation und der hohen Energiepreise ab Januar 2023 durch eine Strompreisbremse zu entlasten. Hierzu werden derzeit (Stand: 02.11.2022) folgende Maßnahmen diskutiert:

Haushalte sollen ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs zu einem Brutto-Preis von 40 ct/kWh erhalten. Für die restlichen 20 Prozent soll der Vertragspreis gelten. Der historische Verbrauch soll sich voraussichtlich an der Jahresverbrauchsprognose orientieren.

Selbstverständlich werden die Stadtwerke die noch zu beschließenden gesetzlichen Regelungen zur Strompreisbremse auch für Ihre Abnahmestelle umsetzen.

Preise ab 01.01.2023nettobrutto
Monatlicher Grundbetrag 7,35 Euro 8,75 Euro
Preis/kWh 43,46 ct 51,72 ct

Die genannten Arbeitspreise enthalten – neben den Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Service – die Konzessionsabgabe (KA), die an die Stadt Eichstätt abzuführen ist, die erhobenen bzw. abzuführenden Netzentgelte, die Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung, die Stromsteuer gemäß StromStG, die Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Netzumlage (§ 17 EnWG) sowie die Umlage für abschaltbare Lasten (§ 18 AbLaV).

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Abgaben und Umlagen finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zu den Netzentgelten sowie zu den Entgelten für Messstellenbetrieb inkl. Messung sind auf der Internetseite des Netzbetreibers unter www.stadtwerke-eichstaett.de Rubrik Netze-Stromnetz zu finden.

Alle Bruttopreise enthalten zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 Prozent). Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bei Fragen zu unseren Strompreisen steht Ihnen unsere Kundeninformation unter den Telefon-Nrn. 08421/6005-35, -36 bzw. -48 gerne zur Verfügung.