Grund- und Ersatzversorgung
Allgemeine Tarife für die Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Nachstehend veröffentlichen wir unsere allgemeinen Preise der Grundversorgung von Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH mit Erdgas sowie die Preise der Ersatzversorgung aus dem Niederdrucknetz gemäß Gas-Grundversorgungsverordnung (GasGVV).
Nach diesen Tarifen wird automatisch abgerechnet, wenn keine andere Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden getroffen wird. Mit der Bestpreisabrechnung werden Sie innerhalb der Grundversorgungstarife (BASIS I, BASIS II, BASIS III) je nach Verbrauch automatisch in den für Sie günstigsten Tarif eingestuft.
Kunden ab einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden empfehlen wir, sich für unseren Sondertarif EXTRA zu entscheiden. Damit sparen Sie bares Geld.
UNSERE EMPFEHLUNG: SPAREN SIE BARES GELD MIT DEM SONDERTARIF EXTRA (über 10.000 kWh JAHRESVERBRAUCH)
Anpassung der Grund- und Arbeitspreise unserer Grundversorgungstarife (GVT) ab 01.01.2026
Aufgrund der veränderten gesetzlichen Umlagen sowie Netzentgelte müssen wir unsere Tarife anpassen.
Grund dafür ist die Erhöhung der Netzentgelte sowohl im Grundpreis, als auch im verbrauchsabhängigen Netzentgeltpreis. Zudem erhöht sich die CO2-Bepreisung gemäß BEHG weiter. Diese Erhöhungen können allein durch den von der Gesetzgebung geplanten Wegfall der Gasspeicherumlage zum 01.01.2026, welche wir vollumfänglich an Sie weitergeben, leider nicht aufgefangen werden. Insgesamt ergibt sich bei gestiegenen Grund- und Arbeitspreisen eine Tarifanpassung ab 01.01.2026.
Neben einer Erhöhung der monatlichen Grundpreise um 1,00 €/Monat netto bzw. 1,19 €/Monat brutto erhöhen sich die Arbeitspreise unserer Grundversorgungstarife (GVT) BASIS I, II und III ab 01.01.2026 um 0,39 ct/kWh netto bzw. 0,46 ct/kWh brutto.
Preisbeispiel
Die Jahreskosten für einen Drei-Personen-Haushalt beliefen sich seit 01.01.2025 bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh auf 2.365,15 € brutto (GVT BASIS III). Die Tarifanpassung zum 01.01.2026 führt zu einer jährlichen Erhöhung von 107,10 € brutto oder rd. 4,5 Prozent. Die neuen Jahreskosten liegen bei 2.472,25 € brutto.
Auch ab 01.01.2026 ist unser Sondertarif EXTRA gegenüber dem allgemeinen Tarif BASIS III mit erheblichen Preisvorteilen verbunden.
Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden liegt die jährliche Ersparnis im Tarif EXTRA gegenüber dem Grundversorgungstarif BASIS III bei 142,80 € brutto oder rd. 5,8 Prozent. Die Jahreskosten liegen im Sondertarif EXTRA bei 2.329,45 € brutto.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bei Fragen zu unseren Erdgaspreisen steht Ihnen unsere Kundeninformation unter der Telefonnummer 08421/6005-36 gerne zur Verfügung.
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Bei Zahlungsschwierigkeiten die Sperrung des Anschlusses vermeiden
Für Kunden die in Zahlungsschwierigkeiten geraten bieten die Stadtwerke Eichstätt mehrere Möglichkeiten an, um die Sperrung des Anschlusses zu vermeiden.
VORAUSZAHLUNGSSYSTEME
Die Stadtwerke können einen Bargeld- oder Chipkartenzähler installieren. Um Energie verbrauchen zu können, muss dann der Zähler mit Bargeld aufgeladen oder Geld zur Aufladung einer Chipkarte bezahlt werden, mit der anschließend der Zähler in Betrieb genommen werden kann. Damit wird verhindert, dass mehr Energie verbraucht werden kann, als man sich leisten kann.
ABSCHLUSS EINER ABWENDUNGSVEREINBARUNG
Als Grundversorger sind wir verpflichtet, mit der Ankündigung des Termins zur Sperrung eines Anschlusses eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Die Abwendungsvereinbarung besteht aus einer Ratenzahlungsvereinbarung über den bisherigen Zahlungsrückstand und einer Vereinbarung zur Fortsetzung der Belieferung auf Basis von Vorauszahlungen. Wird eine Abwendungsvereinbarung mit den Stadtwerken abgeschlossen und den dort festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachgekommen, wird der Anschluss nicht gesperrt.
Das Muster einer Abwendungsvereinbarung finden Sie unten stehend zu Ihrer Information.
Zur Beachtung: Das Angebot einer Abwendungsvereinbarung ist grundsätzlich befristet und gilt nur, solange der Anschluss noch nicht gesperrt wurde.