Messwesen

Messstellenbetrieb

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 02.09.2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grund- zuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G. im Netzgebiet der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

Wird der Messstellenbetrieb durch einen Dritten wahrgenommen, wird der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen. Das untenstehend zum Download bereitgestellte Vertragsmuster entspricht dem Wortlaut der Beschlüsse BK6-17-04 bzw. BK7-17-026 der BNetzA vom 23.08.2017.

Die technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH sind zu beachten.