Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrages
An-, Ab- und Ummeldung ist ab 06. Juni 2025 nur noch im Voraus möglich.
Ab dem 06. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung Ihres Stromvertrages. Bisher konnte man sich bei seinem Stromanbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend anmelden oder abmelden. Zukünftig sind An- oder Abmeldungen nur noch für ein Datum in der Zukunft möglich.
Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Bundesnetzagentur gibt neue technische Standards und Fristen vor. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wird angepasst.
Durch die Änderungen muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" genannt.
Was ist bei An- und Abmeldung beim Energieversorger zu beachten?
Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus bei uns anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich!
Es gilt dabei folgendes zu beachten:
- Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.
- Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.
Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich?
Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden.
Wenn Sie sich nicht frühzeitig um den Beginn oder die Beendigung Ihres Stromvertrags kümmern, kann dies für Sie zusätzliche Kosten bedeuten. Dadurch, dass keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich sind, beginnt und endet Ihr Vertrag erst, nachdem Sie sich bei uns gemeldet haben.
Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?
Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden,
- beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln.
- wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Vertragsbedingungen bleiben unverändert!
Durch die angepassten Prozesse ändert sich an den Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts. Auch wenn sich die Frist zur Bearbeitung eines Wechsels auf 24 Stunden verkürzt, ist ein vorzeitiger Vertragswechsel nicht möglich.
Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?
Ab 06 Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- und Ummeldung Ihres Energielieferantenvertrages die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Ihr Stromverbrauch wird über einen Stromzähler gemessen. Jeder Stromzähler hat seine eigene Zählernummer. Diese ändert sich nur im Falle eines Zählerwechsels.
Jeder Zähler wird einer Verbrauchsstelle in einem Gebäude (z.B. einer Wohnung) zugeordnet. Diese objektbezogene Zuordnung erfolgt über eine eindeutige Identifikationsnummer und wird als "Marktlokation" bezeichnet.
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert und wird ab 06. Juni 2025 eine Pflichtangabe sein.
Die für Sie geltende MaLo-ID vergibt der zuständige Netzbetreiber und ist auf Ihrem Begrüßungsschreiben oder Ihrer Rechnung zu finden.
Fragen und Antworten
Haben Sie Fragen zur Neuregelung für An-, Ab- und Ummeldungen ab Juni 2025 und zur Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?
Nachfolgend finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen.
Durch die Grundversorgung ist Ihre Stromversorgung auf jedem Fall gesichert.
Melden Sie sich bitte umgehend bei uns zur Strombelieferung an, um zu vermeiden, dass Sie über einen längeren Zeitraum ggf. einen höheren Preis für die Grundversorgung zahlen.
Auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen, sind Sie bis zur Beendigung des Stromliefervertrages für die Stromkosten verantwortlich.
Teilen Sie uns Umzüge und Kündigungen daher bitte immer so früh wie möglich mit. Ab 06. Juni 2025 können Stromverträge nach den neuen rechtlichen Vorgaben nur noch im Voraus an- oder abgemeldet werden. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr zulässig.
Sie sind bis zur Beendigung des Stromliefervertrages für die Stromkosten zuständig.
Ab 06. Juni 2025 müssen Stromverträge nach der neuen rechtlichen Vorgabe immer im Voraus an- oder abgemeldet werden. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr zulässig sind.
Bei einem Umzug nehmen Sie Ihren Vertrag bei uns mit. Nur wenn der Vertrag an der neuen Lieferstelle nicht fortgeführt werden kann, wird der Vertrag beendet. Dies ist in der Regel nur der Fall bei einem Umzug ins Ausland oder wenn an der Lieferstelle bereits ein Energievertrag besteht (z.B. Einzug in eine Wohngemeinschaft).
Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln möchten, muss der Vertrag beim anderen Anbieter fristgerecht gekündigt werden. Wichtig ist, dass Sie sich dann schon vor Ende des alten Vertrages um einen neuen bei uns kümmern. So ist sichergestellt, dass die Belieferung in Ihrem Wunschtarif bei uns nahtlos beginnen kann. Anderenfalls würden Sie zeitweise im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden. Die Grundversorgung ist meist teurer als andere Tarife.
Sie können Ihren Energieversorger in der Regel innerhalb kürzester Zeit wechseln. Es kann jedoch je nach Anbieter unterschiedliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geben. Diese müssen berücksichtigt werden.
Nein, bei einem Umzug bleibt die MaLo-ID nicht gleich. Die MaLo-ID ist fest mit dem Stromzähler Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihres neuen Zählers an der neuen Anschrift.
Die MaLo-ID Ihrer alten Wohnung bleibt hingegen unverändert und wird weiterhin für diese spezifische Marktlokation verwendet.
Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter oder Vermieter bzw. Ihrem Nachmieter.
Nein, die MaLo-ID bleibt gleich. Lediglich die Zählernummer ändert sich.