24-Stunden-Lieferantenwechsel

Diese Änderungen sollten Sie bei Ab- und Anmeldungen ab 06. Juni 2025 kennen:

Ab dem 06. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung Ihres Stromvertrages. Bisher konnte man sich bei seinem Stromanbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend an- oder abmelden. Zukünftig sind An- oder Abmeldungen aufgrund der neuen Vorgaben nur noch für ein Datum in der Zukunft möglich.

Diese Änderungen ergeben sich aus dem § 20a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Durch die Vorgaben neuer technischer Standards und Fristen durch die Bundesnetzagentur müssen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen bis zu diesem Zeitpunkt Ihre Systeme anpassen, damit die elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages ausgetauscht werden können und der Wechselprozess nach 24 Stunden abgeschlossen werden kann.  

Was ist bei An- und Abmeldung beim Energieversorger zu beachten?

Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus bei uns anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich!

Es gilt dabei folgendes zu beachten:

  • Sie können sich frühestens für den folgenden Werktag abmelden.
  • Sie können sich frühestens für den übernächsten Werktag anmelden.

Warum ist eine rückwirkende Ab- & Ummeldung nicht mehr möglich?

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend an- oder abzumelden. 

Wenn Sie sich nicht frühzeitig um den Beginn oder die Beendigung Ihres Stromvertrags kümmern, kann dies für Sie zusätzliche Kosten bedeuten. Dadurch, dass keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich sind, beginnt und endet Ihr Vertrag erst, nachdem Sie sich bei uns gemeldet haben. 

Idealerweise informieren Sie uns mindestens 7 Tage vor Ihrem geplanten Umzug, so vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerung wie fehlende Informationen oder technische Probleme. Den Link für die Ummeldung finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?

Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird. 

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden. 

Ihre Vertragslaufzeit oder Ihre Kündigungsfrist bleibt unverändert!

Durch die angepassten Prozesse ändert sich an den Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts. Auch wenn sich die Frist zur Bearbeitung eines Wechsels auf 24 Stunden verkürzt, ist ein vorzeitiger Vertragswechsel nicht möglich. 

Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?

Ab 06. Juni 2025 benötigen Sie für jede An- und Abmeldung Ihres Energielieferantenvertrages Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). 

Die Marktlokations-ID besteht aus 11 Ziffern, die jede Lieferstelle, an der Energie verbraucht und/oder erzeugt wird, erhält. Sie erlaubt eine eindeutige Zuordnung und erleichtert dadurch die Verwaltung der Daten und wird ab 06.06.2025 eine Pflichtangabe sein.

Die für Sie geltende MaLo-ID vergibt der zuständige Netzbetreiber und ist auf Ihrem Begrüßungsschreiben oder Ihrer Rechnung zu finden. 

Fragen und Antworten

Haben Sie Fragen zur Neuregelung für Ab- und Anmeldungen ab 06. Juni 2025 und zur Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?

Nachfolgend finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen.

Durch die Grundversorgung ist Ihre Stromversorgung auf jedem Fall gesichert. 

Melden Sie sich bitte umgehend bei uns zur Strombelieferung an, um zu vermeiden, dass Sie über einen längeren Zeitraum ggf. einen höheren Preis für die Grundversorgung zahlen.

Auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen, sind Sie bis zur Beendigung des Stromliefervertrages für die Stromkosten verantwortlich. 

Teilen Sie uns Umzüge und Kündigungen daher bitte immer so früh wie möglich mit. Ab 06. Juni 2025 können Stromverträge nach den neuen rechtlichen Vorgaben nur noch im Voraus an- oder abgemeldet werden. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr zulässig. 

Sie sind bis zur Beendigung des Stromliefervertrages für die Stromkosten zuständig. 

Ab 06. Juni 2025 müssen Stromverträge nach den neuen rechtlichen Vorgaben immer im Voraus an- oder abgemeldet werden. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr zulässig sind. 

Bei einem Umzug nehmen Sie Ihren Vertrag bei uns mit. Nur wenn der Vertrag an der neuen Lieferstelle nicht fortgeführt werden kann, wird der Vertrag beendet. Dies ist in der Regel nur der Fall bei einem Umzug ins Ausland oder wenn an der Lieferstelle bereits ein Energievertrag besteht (z.B. Einzug in eine Wohngemeinschaft).

Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln möchten, muss der Vertrag beim anderen Anbieter fristgerecht gekündigt werden. Wichtig ist, dass Sie sich dann schon vor Ende des alten Vertrages um einen neuen bei uns kümmern. So ist sichergestellt, dass die Belieferung in Ihrem Wunschtarif bei uns nahtlos beginnen kann. Anderenfalls würden Sie zeitweise im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden. Die Grundversorgung ist meist teurer als andere Tarife. 

Sie können Ihren Energieversorger in der Regel innerhalb kürzester Zeit wechseln. Es kann jedoch je nach Anbieter unterschiedliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geben. Diese müssen berücksichtigt werden. 

Nein, bei einem Umzug bleibt die MaLo-ID nicht gleich. Die MaLo-ID ist fest mit dem Stromzähler Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihres neuen Zählers an der neuen Anschrift. 

Die MaLo-ID Ihrer alten Wohnung bleibt hingegen unverändert und wird weiterhin für diese spezifische Marktlokation verwendet. 

Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter oder Vermieter bzw. Ihrem Nachmieter.

Nein, die MaLo-ID bleibt gleich. Lediglich die Zählernummer ändert sich.