Eichstätt-FLEXI

Der Sondertarif FLEXI* ist das ideale Preismodell für Kunden mit einem Stromverbrauch ab 6.177 kWh im Jahr, die mindestens 50 Prozent ihres Stromverbrauchs auf die Nachtstunden oder die Wochenenden verlagern können.

*nur möglich bei Abschluss eines Sondervertrages mit den Stadtwerke Eichstätt und für Kunden mit Doppeltarif-Stromzähler.

Anpassung des Sondertarifs Eichstätt-FLEXI ab 01.01.2026

Trotz der Erhöhung der gesetzlichen Umlagen können wir unsere Arbeitspreise senken! Grund dafür sind gesunkene Beschaffungskosten sowie niedrigere Netzentgelte im verbrauchsabhängigen Bereich. Diese erfreuliche Entwicklung geben wir selbstverständlich an Sie weiter!

Gleichzeitig müssen wir jedoch den Grundpreis anpassen, da sich die Netzentgeltgrundpreise – also die festen Kostenanteile für den Anschluss an das Stromnetz – erhöht haben. Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass diese Anpassung ausschließlich auf veränderte externe Kostenbestandteile zurückzuführen ist – also auf Faktoren, die wir als Energieversorger nicht beeinflussen können.

Insgesamt ergibt sich damit eine Tarifanpassung mit gesenkten Arbeitspreisen und angepasstem Grundpreis ab dem 01.01.2026.

Bisher flossen die Messstellenbetriebsentgelte, also die Kosten für Einbau, Betrieb und Wartung der jeweiligen Messeinrichtung (also des Stromzählers), in Form eines Mischpreises, der aus den Messstellenbetriebsentgelten für alle Kunden in dem Strom-Sondertarif FLEXI im Rahmen einer Gesamtkalkulation gebildet wurde, als Kostenbelastung in den Gesamtgrundpreis ein. Mit der Tarifumstellung erheben wir in dem Strom-Sondertarif FLEXI nur noch einen Grundpreis (ohne Messstellenbetriebsentgelt) sowie weiterhin verbrauchsabhängige Arbeitspreise. Die gesetzlich regulierten Messstellenbetriebsentgelte, die sich nach der jeweils installierten Messeinrichtung bzw. dem verbauten Messsystem (konventioneller Zähler, moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem) bestimmen und auf deren Höhe wir keinerlei Einfluss haben, werden wir in exakt der Höhe an unsere Kunden weitergeben, in der sie uns gegenüber in Rechnung gestellt werden.

Trotz Umlagenerhöhungen werden wir aufgrund gesunkener Bezugskosten sowie gesunkener verbrauchsabhängiger Netzentgelte neben einer Erhöhung des monatlichen Grundpreises um 3,00 €/ Monat netto bzw. 3,57 €/Monat brutto ab 01.01.2026 den HT-Arbeitspreis des Strom-Sondertarifs FLEXI um 1,35 ct/kWh netto bzw. 1,61 ct/kWh brutto sowie den NT-Arbeitspreis um 1,00 ct/kWh netto bzw. 1,19 ct/kWh brutto senken.

UMFANG DER TARIFANPASSUNG AB 01.01.2026

Preise ab 01.01.2026nettobrutto
Monatlicher Grundbetrag (ohne Messstellenbetriebsentgelt)11,97 Euro14,24 Euro
Preis/kWh - Haupttarifzeit (HT)28,86 ct34,34 ct
Preis/kWh - Nebentarifzeit (NT)23,20 ct27,61 ct
Preise bis 31.12.2025nettobrutto
Monatlicher Grundbetrag (ohne Messstellenbetriebsentgelt)8,97 Euro10,67 Euro
Preis/kWh - Haupttarifzeit (HT)30,21 ct35,95 ct
Preis/kWh - Nebentarifzeit (NT)24,20 ct28,80 ct

Tarifzeiten

Der NT-Preis gilt werktags in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages, samstags von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr, sonn- und feiertags von 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages (es gelten die für Eichstätt festgelegten Feiertage). Während der anderen Zeiten wird der HT-Preis verrechnet.

Preisbestandteile

Die genannten Arbeitspreise enthalten – neben den Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Service – die Konzessionsabgabe (KA), die an die Stadt Eichstätt abzuführen ist, die erhobenen bzw. abzuführenden Netzentgelte, die Stromsteuer gemäß StromStG, die Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bzw. dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), den Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 die Umlage nach § 19 StromNEV) sowie die Offshore-Netzumlage (§ 17f EnWG).

Zusätzliche Hinweise zu der Höhe der genannten Abgaben und Umlagen finden Sie auf unserer Internetseite www.stadtwerke-eichstaett.de bzw. der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zu den Netzentgelten und zu den Entgelten für Messstellenbetrieb und Messung finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers unter www.stadtwerke-eichstaett.de Rubrik Netze-Stromnetz.

Alle Bruttopreise enthalten zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 Prozent). Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Hinzu kommt das jeweilige Messstellenbetriebsentgelt, das gesetzlich vorgegeben ist, regulierungsbehördlich überwacht wird und sich nach der jeweils eingesetzten Messeinrichtung richtet.

Beratung

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bei Fragen zu unseren Strompreisen steht Ihnen unsere Kundeninformation unter der Telefonnummer 08421/6005-36 gerne zur Verfügung.