Information zum Steuerbarkeitscheck

Als Ihr Netzbetreiber vor Ort möchten wir Sie als unser Einspeiser über den uns gesetzlich vorgeschriebenen Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Abs. 2 a-h EnWG informieren.

Mit dem am 25. Februar 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse wurde ein verpflichtender Steuerbarkeitscheck eingeführt. Hintergrund ist der stetige Ausbau erneuerbarer Energien. Da insbesondere Wind- und Solaranlagen witterungsabhängig Strom erzeugen, ist es notwendig, dass Netzbetreiber bei Bedarf steuernd eingreifen können, um die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu jeder Zeit zu gewährleisten.

Netzbetreiber müssen somit gemäß § 12 Abs. 2 a-h EnWG sicherstellen, dass sie jederzeit in der Lage sind, Anpassungen der Einspeiseleistung an den Anlagen vorzunehmen, die an ihrem Netz sind, sowie die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen können. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Stromerzeugungsanlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber steuerbar sind, um die Netzstabilität auch bei wachsender dezentraler Einspeisung zu gewährleisten. Die Regelung bezieht auch Speicher ein. Der Steuerbarkeitscheck stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen zuverlässig funktionieren.

Betroffene Anlagen

Gemäß EnWG waren im Jahr 2025 alle Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt (kW) zu testen, sofern sie vor dem 1. Mai 2025 in Betrieb genommen und im Marktstammregister (MaStR) registriert wurden. Ab dem 1. Januar 2026 sind auch nach § 9 EEG fernsteuerbare Anlagen mit einer Nennleistung unter 100 kW einzubeziehen. 

Pflichten von Anlagenbetreibern

Die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 9 EEG) und des Energiewirtschaftsgesetz (§ 12 Abs. 2 EnWG) legen fest, dass alle Anlagen mit einer Leistung kleiner 100 kW verpflichtet sind, technische Einrichtungen zur Reduzierung der Erzeugungsanlagen zu installieren. Die Herstellung und Sicherstellung der Fernsteuerbarkeit und Übermittlung der Ist-Einspeisung ist Pflicht des Anlagenbetreibers. Sollte die Funktionsfähigkeit Ihrer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Abregelung weiterhin nicht gegeben sein, kann nach § 52a EEG eine Netztrennung Ihrer Anlage erforderlich werden.

Mögliche Folgen von Pflichtverstößen gegen das EEG

Bei Pflichtverstößen des Anlagenbetreibers, wie der Nicht-Einhaltung der Vorgaben nach § 9 EEG und § 12 EnWG, sind nach § 52 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 EEG Strafzahlungen an den Netzbetreiber in Höhe von 10,00 € pro Kilowatt installierter Leistung der Anlage und Kalendermonat zu leisten, in dem der Verstoß vorliegt oder andauert. Erfüllen Anlagen dauerhaft nicht die notwendigen Voraussetzungen, muss eine Netztrennung geprüft werden. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet, diese Forderungen geltend machen.

Wie laufen die Tests ab

Der Steuerbarkeitscheck ist eine gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Überprüfung der Steuerbarkeit Ihrer Stromerzeugungs- oder Speicheranlage. Wir informieren betroffene Anlagenbetreiber postalisch vor dem geplanten Testzeitraum über die anstehenden Steuerbarkeitschecks.

Für die Steuerbarkeitschecks wird die Einspeiseleistung der betroffenen Anlage einmalig kurzfristig (maximal 60 Minuten) reduziert, um die Steuerbarkeit zu überprüfen. Es erfolgt keine finanzielle Entschädigung.

FAQs zum Steuerbarkeitscheck

Häufig gestellte Fragen zum Steuerbarkeitscheck nach § 12 EnWG

Ja, Sie erhalten vor dem Steuerbarkeitscheck ein Anschreiben von uns. In diesem erklären wir den Hintergrund der Steuerbarkeitschecks und informieren Sie darüber, in welchem Zeitraum der Test Ihrer Anlage stattfindet.

Sollten Sie kein Anschreiben von uns erhalten, ist Ihre Anlage nicht von den Steuerbarkeitschecks betroffen.

Als Ihr zuständiger Netzbetreiber führen wir, die Stadtwerke Eichstätt, den Steuerbarkeitscheck durch.


Bei technischen Fragen steht Ihnen unsere Stromabteilung unter der Telefonnummer 08421/6005-40 oder -41 oder per E-Mail netzanschluss@stadtwerke-eichstaett.de zur Verfügung. 

Wenn Ihre Anlage vom Steuerbarkeitscheck betroffen ist, erhalten Sie ein Anschreiben von uns, in welchem wir Sie über den vorgesehenen Zeitraum informieren, in welchem der Test durchgeführt wird.

Der notwendige Steuerungseingriff findet jährlich einmalig statt und umfasst eine kurzfristige Reduzierung der Einspeiseleistung auf 0%. Diese ist für eine Dauer von 35 bis maximal 60 Minuten vorgesehen.

Nein, nach Festlegung des Gesetzgebers erfolgt der Steuerbarkeitscheck entschädigungsfrei.

Sollte der Test fehlschlagen, setzen wir uns direkt mit Ihnen zur Fehlerbehebung in Verbindung.

Bei erfolgreichem Test erhalten Sie keine Information über das Testergebnis - sollten Sie bis zum 30.09.2026 also nicht noch einmal von uns kontaktiert werden, können Sie davon ausgehen, dass der Steuerbarkeitscheck Ihrer Anlage erfolgreich war.

Sollte der Test fehlschlagen, setzen wir uns direkt mit Ihnen zur Fehlerbehebung in Verbindung.

Grundsätzlich gilt aber: Die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (§ 9 EEG) und des Energiewirtschaftsgesetzes ( § 12 Abs. 2 EnWG) legen fest, dass alle Anlagen mit einer installierten Leistung kleiner 100 kW über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und zu einem Abruf der jeweiligen Ist-Einspeisung verfügen müssen. Die Herstellung und Sicherstellung der Fernsteuerbarkeit und Übermittlung der Ist-Einspeisung ist Pflicht des Anlagenbetreibers.

Daher werden wir Sie bei fehlgeschlagenem Steuerbarkeitscheck in der Regel dazu auffordern, die Steuerbarkeit Ihrer Anlage von einem Installateur herstellen zu lassen. Weitere Informationen erhalten Sie per Anschreiben von uns, wenn der Fall eingetreten ist.

Nein, es sei denn, der Test Ihrer Anlage ist fehlgeschlagen. In diesem Fall setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. 

Wenden Sie sich für eine individuelle Terminvereinbarung bitte an unsere Stromabteilung

per E-Mail an: netzanschluss@stadtwerke-eichstaett.de
telefonisch unter: 08421/6005-40 oder -41

Der TRE kann von Ihnen manuell getestet werden, indem Sie die Relaisausgänge einzeln von hand durchschalten oder die Relaisausgänge überbrücken.

Damit Ihre Anlage bei Bedarf durch den Netzbetreiber gesteuert werden kann, muss die Steuertechnik zuverlässig funktionieren. Mit dieser kurzen Checkliste prüfen Sie selbst, ob offensichtliche Probleme vorliegen. 

Für die folgenden Punkte sind keine technischen Arbeiten erforderlich. Achten Sie bitte stets auf Ihre Sicherheit!

Schritt 1 - Allgemeine Sichtprüfung

  • Prüfen Sie, ob Ihr Steuergerät oder Ihre Anlage offensichtlich beschädigt, verschmutzt oder in anderer Weise auffällig ist.

Schritt 2 - Steuergerät eingeschaltet?

  • Prüfen Sie, ob das Steuergerät Ihrer Anlage eingeschaltet ist (die Betriebsanzeige [LED] blickt grün und regelmäßig).

Schritt 3 - Antenne prüfen (falls vorhanden)

  • Ist die Antenne fest montiert und unbeschädigt?
  • Steht Sie frei und ist nicht abgeknickt oder durch Gebäudeteile oder Vegetation verdeckt?

Schritt 4 - Kabel und Gerät prüfen

  • Sind alle Kabel ordnungsgemäß angeschlossen?
  • Sind keine Kabel sichtbar beschädigt oder lose?

Schritt 5 - Kommunikationsgeräte eingeschaltet?

Falls Ihre Anlage einen Router, Datenlogger oder Kommunikationsgerät besitzt:

  • Ist das Gerät eingeschaltet?
  • Blinken die Betriebsanzeigen grün und regelmäßig?

Wenn Sie bei der Prüfung keine Auffälligkeiten festgestellt haben, ist Ihre Anlage gut auf den Test vorbereitet. Sollten Sie unsicher sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Anlageninstallateur.