EICHSTÄTT-SPEICHERHEIZUNGEN

Senkung der Arbeitspreise der Speicherheizungs-Sondertarife ab 01.01.2024

Durch die auf dem Kurzfristmarkt für Strom zwischenzeitlich eingetretenen Preisrückgänge werden wir auch nach der bereits erfolgten Preissenkung zum 01.11.2023 und trotz steigender Netzentgelte zum 01.01.2024 eine erneute Preissenkung unserer Strom-Sondertarife für Speicherheizungen durchführen können.

Aufgrund des Rückgangs unserer Bezugskosten senken wir bei konstanten Grundpreisen die HT-Arbeitspreise der Strom-Sondertarife für Speicherheizungen bei gemeinsamer Messung um 5,04 ct/kWh netto bzw. 6,00 ct/kWh brutto, bei getrennter Messung um 5,98 ct/kWh netto bzw. 7,12 ct/kWh brutto sowie die NT-Arbeitspreise einheitlich um 4,07 ct/kWh netto bzw. 4,84 ct/kWh brutto.

UMFANG DER PREISSENKUNG AB 01.01.2024

Preise bis 31.12.2023 netto brutto
Gemeinsame Messung
Monatlicher Grundbetrag 3,85 Euro 4,58 Euro
Preis/kWh - Haupttarifzeit (HT) 42,37 ct 50,42 ct
Preis/kWh - Nebentarifzeit (NT) 28,83 ct 34,31 ct
Getrennte Messung  
Monatlicher Grundbetrag 3,85 Euro 4,58 Euro
Preis/kWh - Haupttarifzeit (HT) 37,95 ct 45,16 ct
Preis/kWh - Nebentarifzeit (NT) 28,83 ct 34,31 ct
Preise ab 01.01.2024 netto brutto
Gemeinsame Messung
Monatlicher Grundbetrag 3,85 Euro 4,58 Euro
Preis/kWh - Haupttarifzeit (HT) 37,33 ct 44,42 ct
Preis/kWh - Nebentarifzeit (NT) 24,76 ct 29,47 ct
Getrennte Messung  
Monatlicher Grundbetrag 3,85 Euro 4,58 Euro
Preis/kWh - Haupttarifzeit (HT) 31,97 ct 38,04 ct
Preis/kWh - Nebentarifzeit (NT) 24,76 ct 29,47 ct

Tarifzeiten

Die Freigabezeiten für die Aufladung bei getrennter Messung bleiben unverändert (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages). Der NT-Preis gilt werktags in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages, samstags von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr, sonn- und feiertags von 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages (es gelten die für Eichstätt festgelegten Feiertage). Während der anderen Zeiten wird der HT-Preis verrechnet.

Preisbestandteile

Die genannten Arbeitspreise enthalten – neben den Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Service – die Konzessionsabgabe (KA), die an die Stadt Eichstätt abzuführen ist, die erhobenen bzw. abzuführenden Netzentgelte, die Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung, die Stromsteuer gemäß StromStG, die Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bzw. dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Netzumlage (§ 17f EnWG) sowie die Umlage für abschaltbare Lasten (§ 18 AbLaV) und die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG. Informationen zu den Netzentgelten und zu den Entgelten für Messstellenbetrieb und Messung finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers unter www.stadtwerke-eichstaett.de Rubrik Netze-Stromnetz.

Alle Bruttopreise enthalten zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 Prozent). Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Beratung

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bei Fragen zu unseren Strompreisen steht Ihnen unsere Kundeninformation unter den Telefonnummern 08421/6005-35, -36, -48 und -62 gerne zur Verfügung.