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DIE BEITRÄGE IM ÜBERBLICK

Die Beiträge* sind in den Satzungen für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Landers- hofen, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell und Wintershof bzw. für den Stadtteil Buchenhüll geregelt. Die Entwässerungssatzungen (EWS) sowie Beitrags- und Gebührensatzungen (BGS-EWS) stehen unter der Rubrik GEBÜHREN als PDF-Dateien zur Verfügung.

*Zur Berechnung des Aufwandes für die erst- malige Herstellung der Abwasserbeseitigungs- einrichtung und der dadurch geschaffenen Anschlussmöglichkeiten werden bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einmalige Beträge erhoben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Beitragssätze ab 01.01.2010

Stadt Eichstätt

1. Einschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich

pro m² Grundstücksfläche 1,99 Euro/m²
pro m² Geschossfläche 7,47 Euro/m²

2. Ausschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich

pro m² Grundstücksfläche 1,84 Euro/m²
pro m² Geschossfläche 7,22 Euro/m²

3. Bei nachträglicher Bebauung

pro m² Grundstücksfläche 0,16 Euro/m²
pro m² Geschossfläche 0,25 Euro/m²
Stadtteil Buchenhüll

1. Einschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich

pro m² Grundstücksfläche 2,08 Euro/m²
pro m² Geschossfläche 20,87 Euro/m²

2. Ausschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich

pro m² Grundstücksfläche 1,90 Euro/m²
pro m² Geschossfläche 20,34 Euro/m²

3. Bei nachträglicher Bebauung

pro m² Grundstücksfläche 0,17 Euro/m²
pro m² Geschossfläche 0,53 Euro/m²

 

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