DIE BEITRÄGE IM ÜBERBLICKDie Beiträge* sind in den Satzungen für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Landers- hofen, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell und Wintershof bzw. für den Stadtteil Buchenhüll geregelt. Die Entwässerungssatzungen (EWS) sowie Beitrags- und Gebührensatzungen (BGS-EWS) stehen unter der Rubrik GEBÜHREN als PDF-Dateien zur Verfügung.
*Zur Berechnung des Aufwandes für die erst- malige Herstellung der Abwasserbeseitigungs- einrichtung und der dadurch geschaffenen Anschlussmöglichkeiten werden bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einmalige Beträge erhoben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. |
Beitragssätze ab 01.01.2010Stadt Eichstätt1. Einschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich
| pro m² Grundstücksfläche |
1,99 Euro/m² |
| pro m² Geschossfläche |
7,47 Euro/m² |
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2. Ausschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich
| pro m² Grundstücksfläche |
1,84 Euro/m² |
| pro m² Geschossfläche |
7,22 Euro/m² |
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3. Bei nachträglicher Bebauung
| pro m² Grundstücksfläche |
0,16 Euro/m² |
| pro m² Geschossfläche |
0,25 Euro/m² |
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Stadtteil Buchenhüll1. Einschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich
| pro m² Grundstücksfläche |
2,08 Euro/m² |
| pro m² Geschossfläche |
20,87 Euro/m² |
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2. Ausschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich
| pro m² Grundstücksfläche |
1,90 Euro/m² |
| pro m² Geschossfläche |
20,34 Euro/m² |
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3. Bei nachträglicher Bebauung
| pro m² Grundstücksfläche |
0,17 Euro/m² |
| pro m² Geschossfläche |
0,53 Euro/m² |
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