Netzzugang

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Die Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH sind am 31.07.2006 der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" (KooV) beigetreten. Im Rahmen der Bestimmungen dieser Vereinbarung garantieren wir allen Kunden die Abwicklung des Netzzugangs nach objektiven transparenten und diskrimierungsfreien Kriterien.

Angebot Abrechnungslösung

Die Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenfor- mate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067-GeLiGas) - Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems - an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Vertragsunterlagen - Lieferantenrahmenvertrag

Für die Versorgung von Netzkunden im Netzgebiet der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH ist der Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages erforderlich. Der Vertrag ist zwischen dem Lieferanten (Transportkunden) und dem Netzbetreiber zu schließen. Folgende Vertragsunter- lagen stellen wir als PDF-Datei zur Verfügung:

Lieferantenrahmenvertrag (gemäß KOV IV)

Anlage 1 - Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit

Anlage 2 - Ergänzende Geschäftsbedingungen

Anlage 3 - Entfällt

Anlage 4 - Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-/Mindermengenabrechnung

Anlage 5 - Preisblätter für den Netzzugang (siehe Rubrik Netzentgelte)

Anlage 6 - § 18 Niederdruckanschlussverordnung

Anlage 7 - Begriffsbestimmungen

Anlage 8 - Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber

Anlage 8.1 - "Mustersperrauftrag" - Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)

Vertragsunterlagen EDI-Vereinbarung

Die Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH beabsichtigt die elektronische Rechnungsstellung im EDIFACT-INVOIC-Format durchzuführen. Zur Umstellung auf die elektronische Rechnungs- stellung ist der Abschluss einer EDI-Vereinbarung erforderlich. Das Vertragsmuster stellen wir nebenstehend als PDF-Datei zur Verfügung.

Das Angebot zum Abschluss der Vereinbarung unterbreiten wir den Lieferanten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Lieferantenrahmenvertrages.

Gasbeschaffenheit

Das zu transportierende Erdgas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW-Regel- werkes (Arbeitsblätter G260 und G685) erlaubt. Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und eine störungsfreie Gasanwendung erlauben und darf nicht zu Konflikten mit den bestehenden vertraglichen Regelungen führen. Das zu transportierende Erdgas muss in seinen brenntechnischen Kenndaten sowie in seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen dem H-Gas der 2. Gasfamilie entsprechen. Die durchschnittliche Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwertes HS,n nach ISO 6976 (Stand 1995) betrug für das Jahr 2008 an den Einspeisepunkten jeweils 11,13 kWh/m³.

Wetterstation

Die nach § 29 Abs. 4 GasNZV zu benennende, für das Netzgebiet der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH zuständige Wetterstation ist die Station Eichstätt-Landershofen, Stationsnummer 196059.

 

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