Wassergebühren

der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell

Die Gebühren sind in der Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell (BGS-WAS) geregelt. Den Satzungstext finden Sie unten als Download. Auf Wunsch kann die Satzung auch bei den Stadtwerken angefordert werden. Bei Fragen zu den Satzungsregelungen beraten wir Sie auch gerne persönlich.

Grundgebühr ab 01.01.2023

Die Grundgebühr beträgt entsprechend dem verwendeten Wasserzähler

Nenndurchfluss (Qn)Dauerdurchfluss (Q3)netto/Jahrbrutto/Jahr
bis 2,5 m³/h bis 4 m³/h 40,00 Euro 42,80 Euro
bis 6,0 m³/h bis 10 m³/h 45,00 Euro 48,15 Euro
bis 10 m³/h bis 16 m³/h 55,00 Euro 58,85 Euro
über 10 m³/h über 16 m³/h 75,00 Euro 80,25 Euro
Grundgebühr monatlich bei Wasserzählern mit Standrohr 30,00 Euro 32,10 Euro

Verbrauchsgebühr ab 01.01.2023

Stadt Eichstätt, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell

nettobrutto
1,66 Euro / m³ 1,78 Euro / m³

Kontakt

Gebühren

Marcel Leib
Tel.: 08421/6005-28
Roland Koch
Tel.: 08421/6005-29