Gebühren

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GEBÜHREN DER STADT EICHSTÄTT

Die Gebühren sind in den Satzungen für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt und Marienstein/Rebdorf bzw. für den Stadtteil Wasserzell geregelt. Auf Wunsch können die Satzungen bei den Stadtwerken angefordert werden. Wir beraten Sie auch gerne persönlich.

Grundgebühr

Grundgebühr jährlich bei Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Nenndurchfluss (Qn) Dauerdurchfluss (Q3) netto
bis 5 m³/h bis 8 m³/h 30,00 Euro
bis 20 m³/h bis 32 m³/h 42,00 Euro
über 20 m³/h über 32 m³/h 60,00 Euro
Grundgebühr monatlich bei Wasserzählern mit Standrohr
  netto brutto
  24,00 Euro 25,68 Euro

Verbrauchsgebühr / m³

Stadt Eichstätt und Marienstein/Rebdorf
netto brutto
1,31 Euro 1,40 Euro
Stadtteil Wasserzell
netto brutto
0,96 Euro 1,03 Euro

 

Downlaods

Wasserversorgungseinrichtung Eichstätt mit Stadtteilen
Wasserversorgungseinrichtung Wasserzell

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