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BEITRÄGE DER STADT EICHSTÄTT

Die Beiträge* sind in den Satzungen für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt und Marienstein/Rebdorf bzw. für den Stadtteil Wasserzell geregelt. Auf Wunsch können die Satzungen bei den Stadtwerken angefordert werden. Wir beraten sie auch gerne persönlich.

BEITRAGSSÄTZE AB 01.01.2011

Stadt Eichstätt und Marienstein/Rebdorf

1. Einschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich
  netto brutto
pro m² Grundstücksfläche 1,95 Euro 2,09 Euro
pro m² Geschossfläche 4,47 Euro 4,78 Euro
2. Ausschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich
  netto brutto
pro m² Grundstücksfläche 1,87 Euro 2,00 Euro
pro m² Geschossfläche 4,29 Euro 4,59 Euro
3. Bei nachträglicher Bebauung
  netto brutto
pro m² Grundstücksfläche 0,08 Euro 0,09 Euro
pro m² Geschossfläche 0,18 Euro 0,19 Euro

Stadtteil Wasserzell

1. Einschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich
  netto brutto
pro m² Grundstücksfläche 1,59 Euro 1,70 Euro
pro m² Geschossfläche 6,00 Euro 6,42 Euro
2. Ausschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich
  netto brutto
pro m² Grundstücksfläche 1,53 Euro 1,64 Euro
pro m² Geschossfläche 5,75 Euro 6,15 Euro
3. Bei nachträglicher Bebauung
  netto brutto
pro m² Grundstücksfläche 0,06 Euro 0,06 Euro
pro m² Geschossfläche 0,25 Euro 0,27 Euro

 

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