Grund- und Ersatzversorgung

Allgemeiner Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden

Nachstehend veröffentlichen wir unsere allgemeinen Preise der Grundversorgung von Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH mit elektrischer Energie sowie die Preise der Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz gemäß Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV).

Nach diesem Tarif wird automatisch abgerechnet, wenn keine andere Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden getroffen wird. Wir empfehlen natürlich, sich für einen unserer maßgeschneiderten Sondertarife (Eichstätt-Preismodelle) zu entscheiden. Damit sparen Sie bares Geld.

Senkung des Arbeitspreises des Grundversorgungstarifs (GVT) ab 01.01.2024

Durch die auf dem Kurzfristmarkt für Strom zwischenzeitlich eingetretenen Preisrückgänge werden wir auch nach der bereits erfolgten Preissenkung zum 01.11.2023 und trotz steigender Netzentgelte zum 01.01.2024 eine erneute Preissenkung unseres Grundversorgungstarifs GVT Strom durchführen können.

Aufgrund des Rückgangs unserer Bezugskosten, senken wir bei konstantem Grundpreis den Arbeitspreis des Grundversorgungstarifs GVT ab 01.01.2024 um 4,53 ct/kWh netto bzw. 5,39 ct/kWh brutto.

Preisbeispiel

Die Stromkosten eines Vier-Personen-Haushalts beliefen sich seit dem 01.01.2023 unter Berücksichtigung der Strompreisbremse und der seit 01.11.2023 umgesetzten Preisregelung bei einem jährlichen Verbrauch von 3.500 kWh im Grundversorgungstarif GVT auf 1.589,70 € brutto. Die Preissenkung ab 01.01.2024 führt bei einem konstanten Grundpreis zu einem Rückgang des Arbeitspreises um 5,39 ct/kWh brutto oder rd. 11 Prozent. Ab dem 01.01.2024 errechnet sich (bei Nicht-Fortführung der Preisbremse) ein Rückgang der Jahreskosten um 4,90 € brutto auf 1.584,80 € brutto.

Unsere Empfehlung: Sparen Sie bares Geld mit unseren Sondertarifen

Auch ab 01.01.2024 sind unsere Eichstätt-Preismodelle gegenüber dem allgemeinen Tarif mit erheblichen Preisvorteilen verbunden.

So spart ein Ein-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 600 Kilowattstunden unter Berücksichtigung der Preisbremse im Sondertarif SINGLE gegenüber dem Grundversorgungstarif (GVT) 17,28 Euro (brutto) oder rd. 6,4 Prozent jährlich. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden liegt die jährliche Ersparnis unter Berücksichtigung der Preisbremse im Tarif PRIVAT bei 86,10 Euro (brutto) oder rd. 5,4 Prozent.

Zu den Sondertarifen

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bei Fragen zu unseren Strompreisen steht Ihnen unsere Kundeninformation unter den Telefonnummern 08421/6005-35, -36, -48 und -62 gerne zur Verfügung.

Bei Zahlungsschwierigkeiten die Sperrung des Anschlusses vermeiden

Für Kunden die in Zahlungsschwierigkeiten geraten bieten die Stadtwerke Eichstätt mehrere Möglichkeiten an, um die Sperrung des Anschlusses zu vermeiden.

VORAUSZAHLUNGSSYSTEME

Die Stadtwerke können einen Bargeld- oder Chipkartenzähler installieren. Um Energie verbrauchen zu können, muss dann der Zähler mit Bargeld aufgeladen oder Geld zur Aufladung einer Chipkarte bezahlt werden, mit der anschließend der Zähler in Betrieb genommen werden kann. Damit wird verhindert, dass mehr Energie verbraucht werden kann, als man sich leisten kann.

ABSCHLUSS EINER ABWENDUNGSVEREINBARUNG

Als Grundversorger sind wir verpflichtet, mit der Ankündigung des Termins zur Sperrung eines Anschlusses eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Die Abwendungsvereinbarung besteht aus einer Ratenzahlungsvereinbarung über den bisherigen Zahlungsrückstand und einer Vereinbarung zur Fortsetzung der Belieferung auf Basis von Vorauszahlungen. Wird eine Abwendungsvereinbarung mit den Stadtwerken abgeschlossen und den dort festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachgekommen, wird der Anschluss nicht gesperrt.

Das Muster einer Abwendungsvereinbarung finden Sie unten stehend zu Ihrer Information.

Zur Beachtung: Das Angebot einer Abwendungsvereinbarung ist grundsätzlich befristet und gilt nur, solange der Anschluss noch nicht gesperrt wurde.