Netzentgelte - Hochlastzeitfenster

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Netzentgelte

Die Entgelte für den Netzzugang zum Netzgebiet der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH wurden am 08.12.2008 durch die Regierung von Oberbayern genehmigt. Die kalenderjährigen Erlösobergrenzen nach der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) wurden im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zum 01.01.2012 angepasst.

Preisblatt 1 - Netznutzungsentgelt für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem)

Preisblatt 2 - Netznutzungsentgelt für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung (Monatsleistungspreissystem)

Preisblatt 3 - Netznutzungsentgelte für Kleinkunden ohne Leistungsmessung

Preisblatt 4 - Preise für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sowie Sonderleistungen.

Preisblatt 5 - Entgelte für Reservenetzkapazität

Preisblatt 6 - Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV

Preisblatt 7 - Konzessionsabgabe (KAV)

Die Preisblätter stehen nebenstehend als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung

Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung können Netzkunden mit atypischem Verbrauchsverhalten ein individuelles Netzentgelt für die Netznutzung bei der Regulierungsbehörde beantragen.

Nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen veröffentlichen wir nebenstehend unsere Hochlastzeitfenster.

Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig, Brückentage werden als Werktage betrachtet. Wochenenden, Feiertage sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten/Schwachlastzeiten. Die Hochlastzeitfenster können jährlich aktualisiert werden.

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen des Leitfadens der Bundesnetzagentur erfüllt sein. Insbesondere sind das:

- eine Bagatellgrenze, die jährliche Entgeltreduzierung muss mindestens 500 Euro betragen

- der maximale Energiebezug (Maximallast) ...

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Netzentgelte ab 01.01.2011

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